Treppenlift: Ein Schritt zum barrierefreien Haus

Für viele pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stellt die Treppe sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Eigenheims ein unüberwindbares Hindernis dar. Ein wesentlicher Bestandteil der heutigen Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung ist daher der Einbau eines Sitz-Treppenliftes.

Dieser verschafft Betroffenen die Möglichkeit, mühelos von einer Etage in die andere zu kommen, und erleichtert somit den Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.

Gibt es Treppen, die den Einbau eines Treppenlifts nicht gestatten?

Grundsätzlich ist ein Treppenlift auf nahezu jeder Treppe in deutschen Haushalten einbaubar. Da jedoch jede Treppe anders ist, wird ein Teil des Schienensystems individuell gefertigt und – wie ein Maßanzug – an die Treppe angepasst.

Wie finde ich heraus, ob meine Treppe geeignet ist für den Einbau eines Lifts?

Ob einer Installation nichts im Wege steht, erfährt der Kunde in einem Beratungstermin bei sich zu Hause. Dieser ist in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Im Termin wird die Treppe vermessen, um die technische Machbarkeit zu prüfen, und anschließend wird ein Angebot erstellt.

Wie viel kostet ein Treppenlift?

Ein Treppenlift kostet meist zwischen 3.000 und 6.000 Euro, wenn er an einer einfachen, geraden Treppe im Innenbereich montiert wird. Bei uns kostet ein Lift für eine gerade Treppe zwischen 3.500 und 4.800 Euro. Sollten Sie einen Lift für eine kurvige Treppe suchen, bewegen sich die Preise zwischen 8.000 und 10.000 Euro.
Wie lange dauert es, bis ein Treppenlift geliefert und installiert wird?
In der Regel kann ein Treppenlift innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach Bestellung installiert werden. Der Einbau ist in den meisten Fällen in wenigen Stunden vollbracht.


Wird der Einbau eines Treppenliftes bezuschusst?

Ja. Von der Pflegekasse können pflegebedürftige Menschen nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro erhalten. Gemäß dem zweiten Pflegestärkungsgesetz steht dieser bereits Pflegebedürftigen zu, die in Pflegegrad 1 eingestuft wurden. Bei uns werden Kunden sowohl bei der Beantragung dieses Zuschusses als auch bei der Abrechnung mit den Krankenkassen umfassend unterstützt.

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Der Tipp des Experten: Haben Sie keine Scheu, einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Eine solche Beratung ist für Sie Kostenfrei und unverbindlich. Sie können sie sich auch dann einholen, wenn die Details der Finanzierung noch nicht geklärt sind. 

 

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Über den Autor

Michael Klein
Abteilung für Kooperationspartner | Partner and Business Development at ACORN Treppenlifte GmbH

Der Tipp des Experten: Haben Sie keine Scheu, einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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