Wie kann ich einen Rollstuhlponcho finanzieren?

 

Rollstuhlfahrer benötigen Wärme – und Wetterschutz: Rollstuhlponchos, Regen- und Allwettercapes, Rollstuhlbeinschutz /und -schlupfsack sind für einen Rollstuhlfahrer und rollstuhlabhängigen Patienten unter bestimmten Voraussetzungen refinanzierbar, aber zumindest als besonderer Aufwand steuerlich geltend zu machen.

Weil ein normaler Mantel nicht ausreichend vor Kälte, Regen und Winterwetter schützen kann, das Ankleiden zudem erhebliche Probleme bereitet, sollte die Anschaffung eines komfortablen rollstuhlfahrergerechten Umhangs / Ponchos / Capes erfolgen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Modellen – reguläre und spezielle Anfertigungen, von einfachen Ausführungen bis hin zu aufwendigen Verarbeitungen – die den verschiedenen Rollstuhlsituationen angepasst sind.

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse beziehungsweise Ihre Beihilfe oder private Krankenkasse.

Bevor Sie Ihren persönlichen Bedarf rund um Bekleidung und andere Hilfen anschaffen, die das Fahren und die Benutzung eines Rollstuhls notwendig machen, sollten Sie Ihre Krankenkasse oder die Beihilfe /Versicherung ansprechen, was über die Kasse finanziert werden kann. Auch die Berufsgenossenschaft übernimmt Kosten, wenn die Behinderung aufgrund eine Unfalls geschah.

Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt

Der Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen oder Ihrem geliebten Menschen ein Rezept / eine Verordnung für das Hilfsmittel ausstellen. Diese Verordnung und den Kaufbeleg des erworbenen Rollstuhlbedarfs reichen Sie bei der Krankenkasse, Beihilfe bzw. Ihrer zuständigen Versicherung ein.

Kosten sparen – Möglichkeiten nutzen

Die Anschaffungskosten von Hilfsmitteln und speziellen Bedarf gelten als besonderer Aufwand.  Die entstandene außergewöhnliche Belastung kann steuerlich in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Die vollständige Übernahme der Kosten bzw. anteilige Bezuschussung der Kosten für das Hilfsmittel Rollstuhlponcho / Rollstuhlschlupfsack

Zur Mobilisierung und Teilhabe am Leben sind Sie oder Ihr geliebter Mensch auf einen  Rollstuhl angewiesen. Der Rollstuhl wurde von Ihrer Krankenkasse als Hilfsmittel genehmigt und zur Verfügung gestellt. Sie suchen sich einen Rollstuhlponcho, einen Regencape, ein Wintercape oder einen wärmenden Beinschutz aus.

  • Wenn Sie das richtige Modell Rollstuhlponcho für sich oder Ihren geliebten Menschen ausgesucht haben, bitten Sie das Fachgeschäft oder den Online Shop um einen Kostenvoranschlag für das ausgesuchte Modell – Rollstuhlponcho/- cape oder Beinschutz/Schlupfsack.
  • Der Kostenvoranschlag und die vom Arzt ausgestellte Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein (nicht bei der Pflegekasse). Mit Ihrem Anschreiben an die Krankenkasse teilen Sie zum Beispiel mit:

Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme des im Kostenvoranschlag der Firma / Boutique ………………(Name der Firma) dargestellten Hilfsmittels: …………………….( Benennung des Produktes/ Produktbeschreibung) im Sinne des vom Hausarzt erfolgten Verordnung als Hilfsmittel und Schutzinstrument zur Hilfsmittel Nummer 18990910

Der Kostenvoranschlag und die Verordnung liegen dem Schreiben anbei.

  • oder: der Fachhandel reicht den Kostenvoranschlag und die vom Arzt ausgestellte Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein

Die Bekleidungsbeihilfe

Leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII haben einen Anspruch auf Gewährung einer Bekleidungsbeihilfe zur Deckung ihres weiteren notwendigen Lebensunterhalts in einer (Pflege-) Einrichtung, welcher nicht durch die Grundpauschale abgedeckt wird.

Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialhilfeträger Ihrer Stadt oder Ihres Kreises! Ein Antrag auf Bekleidung muss schriftlich eingereicht werden. Je nach Stadt und Kreis können unterschiedliche Pauschalen und Regelungen möglich sein.

Für die Bekleidung in stationären Einrichtungen sind Pauschalen pro Person zu gewähren:

Hilfe zur Pflege bei Bettlägerigkeit

Hilfe zur Pflege mit Mobilität

Hilfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

Hilfe auf Grund Veränderung des Gesundheitszustandes

Hilfe auf Grund Veränderung der Konfektionsgröße

Lesen Sie hierzu weiter: Bekleidungsbeihilfe

(die oben ausgeführten Informationen sind ohne Gewähr und Einzelfall abhängig)

 

All unsere Innovationen und Styles finden Sie in unserem Shop www.tamonda.de – Besuchen Sie uns gleich und entdecken Sie unsere gesamte Kollektion.

Wenn Sie Fragen haben, welche Größe Sie in einem bestimmten Kleidungsstück haben sollten, wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam, das Ihnen helfen kann – zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Senden Sie uns bitte eine Email unter info@tamonda.de

Sie erreichen uns telefonisch unter 0049 (0) 4882 6066500 werktäglich von 10 Uhr bis 20 Uhr

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Über den Autor

Das Pflegemode-Team ist eine Gruppe von erfahrenen (Bekleidungs- und Pflege-)fachleuten. Aus unseren Erfahrungen teilen wir mit Ihnen die Tipps und Möglichkeiten, wie Sie und Ihre Liebsten, älteren Eltern, Patienten und Rollstuhlnutzern einen komfortablen und würdevollen Lebensstil erhalten.  Wenn in verschiedenen Situationen Behinderung und Alter das Ankleiden erschweren, können wir mit Ihnen gemeinsam herausfinden, wie Sie das Beste aus Ihrem Leben machen können.

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